Low Vision
Low Vision, engl. für geringe Sehkraft, umfasst Sehbeeinträchtigungen, die sich nicht mit herkömlichen Brillen, Kontaktlinsen oder durch operative Eingriffe beheben lassen. Durch zusätzliche Vergrösserung, kürzeren Arbeitsabstand oder durch verbesserte Lichtverhältnisse wird oft komfortables Lesen wieder möglich. Ihre Bedürfnisse stehen im Zentrum unserer Low Vision Beratung. So finden wir gemeinsam die beste Lösung, die Sie im Alltag wieder von einer höheren Lebensqualität profitieren lässt.
Wussten Sie, dass die AHV 75% des Kaufpreises von Bildschirmlesegeräten rückerstattet? Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
-Unabhängig von Einkommen und Vermögen
-Maximalbeitrag von CHF 2'048.-
-Anrecht alle 5 Jahre
-Mindestvergrösserungs-Bedarf von 1.5-fach
-Rentenalter von 64/65 Jahren erreicht
-Augenarzt empfiehlt Bildschirmlesegerät (Anmeldeformular)
-Anmeldung ist der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen
Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zum Bezug von einer zusätzlichen Entschädigung bei Sehschärfen unter 0.2.